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Oberlandesgericht Köln, 25 UF 180/00

Datum:
20.02.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
25. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
25 UF 180/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:0220.25UF180.00.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 318 F 147/98
 
Tenor:
Auf die Beschwerde des Antragstellers vom 02.08.2000 wird der am 06.06.2000 verkündete Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln 318 F 147/98 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung nach Maßgabe der nachfolgenden Gründe an das Amtsgericht - Familiengericht - Köln zurückverwiesen. Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet im Beschwerdeverfahren nicht statt.
 
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