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Oberlandesgericht Köln, 1 U 74/00

Datum:
11.01.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
1. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 U 74/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:0111.1U74.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 15 0 550/99
 
Tenor:
Auf den Einspruch der Beklagten wird das Versäumnisurteil des Senats vom 09.11.2000 aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das im schriftlichen Verfahren am 30. März 2000 ergangene Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 15 0 550/99 - aufgehoben. Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen. Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens werden niedergeschlagen.
 
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