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Oberlandesgericht Köln, 19 U 85/00

Datum:
12.01.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 U 85/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:0112.19U85.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 9 O 461/99
 
Tenor:
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16.12.1999 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn - 9 O 461/99 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.113,43 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 01.01.1999 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz werden zu 68 % der Beklagten und zu 32 % der Klägerin auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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