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Oberlandesgericht Köln, 19 U 232/00

Datum:
21.09.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 U 232/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:0921.19U232.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 20 O 48/00
 
Tenor:
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27.09.2000 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 20 0 48/00 - teilweise unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Versäumnisurteils vom 17.05.2000 - 20 0 48/00 - verurteilt, an die Klägerin 32.082,76 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 21.08.1998 zu zahlen. Im übrigen wird das Versäumnisurteil aufrecht erhalten. Von den Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 34 % sowie die Kosten ihrer Säumnis, die Beklagt 66 %. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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