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Oberlandesgericht Köln, 19 U 198/99

Datum:
19.01.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 U 198/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:0119.19U198.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 21 0 419/98
 
Tenor:
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21. Oktober 1999 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 21 0 419/98 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 650,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 25. Juni 1998 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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