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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 53/01

Datum:
02.04.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 53/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:0402.16WX53.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 3 T 318 /00 und 3 T 323/00
 
Tenor:
Die weitere Beschwerde vom 5.3.2001 gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 13.12.2000 - 3 T 318 /00 und 3 T 323/00 - wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen die Anordnung der Betreuung und Bestellung einer Betreuerin im Wege einer einstweiligen Anordnung richtet (Beschluss des Amtsgerichts vom 27.Juni 2000). Sie wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Bestimmung einer Sachverständigen sowie deren Beauftragung zur Erstellung eines Gutachtens zur Frage der Betreuungsbedürftigkeit gemäß Beschluss des Amtsgerichts vom 3.7.2000 wendet.
 
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