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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 276/01

Datum:
17.12.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 276/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:1217.16WX276.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 89/01
 
Tenor:
Die weitere sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Be-schluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 29 T 89/01 - vom 22.10.2001 wird zurückgewiesen. Die Gerichtskosten des Verfahrens der Rechtsbeschwerde werden der Beteiligten zu 1. auferlegt. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt. Der Beschwerdewert wird auf 2.000,00 DM festgesetzt.
 
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