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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 186/00

Datum:
02.03.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 186/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:0302.16WX186.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 161/00
 
Tenor:
Auf die weitere sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 2) bis 9) wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 28.11.2000 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 7.2.2001 - 29 T 161/00 - abgeändert und die Erstbeschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 7.6.2000 - 204 II 104/99 - zurückgewiesen. Die Gerichtskosten aller drei Instanzen trägt die Beteiligte zu 1). Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet. Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 20.000,- DM festgesetzt.
 
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