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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 180/01

Datum:
29.10.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 180/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:1029.16WX180.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 324/00
 
Tenor:
Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner wird der Be-schluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 19.06.2001 - 29 T 324/00 - abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die sofortige Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 27.11.2000 - 202 II 134/00 - wird zurückgewiesen. Die Antragsteller tragen die gerichtlichen Kosten des Verfahrens. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.
 
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