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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 156/00

Datum:
12.01.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 156/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:0112.16WX156.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 2 T 52/99
 
Tenor:
Die weitere sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Landgerichts Aachen vom 5.10.2000 - 2 T 52/99 - wird zurückgewiesen. Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte zu 1). Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet. Der Rechtsbeschwerdewert wird auf 8.000,- DM festgesetzt.
 
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