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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 134/01

Datum:
09.07.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 134/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:0709.16WX134.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 2 T 169/00
 
Tenor:
Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegnerin vom 20.06.2001 gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 31. Mai 2001 - 2 T 169/00 - wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin hat die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt. Der Beschwerdewert wird auf 57.000,00 DM festge-setzt.
 
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