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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 131/00

Datum:
02.02.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 131/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:0202.16WX131.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 275/99
 
Tenor:
Die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 10. gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 26.07.2000 - 29 T 275/99 - wird zurückgewiesen. Die Beteiligten zu 10. haben die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet. Der Geschäftswert wird auf 420.000,00 DM festgesetzt.
 
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