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Oberlandesgericht Köln, 13 U 94/99

Datum:
15.10.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 94/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:1015.13U94.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 12 O 388/95
 
Tenor:
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts A. vom 20. April 1999 - 12 O 388/95 - im Zinsausspruch auf 4% Zinsen seit dem 25.09.1995 abgeändert. Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Die Beklagten haben als Gesamtschuldner die Kosten der Berufung zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 450.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheiten dürfen auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts gestellt werden.
 
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