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Oberlandesgericht Köln, 13 U 68/00

Datum:
21.02.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 68/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:0221.13U68.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 10 O 535/97
 
Tenor:
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 7. März 2000 - 10 O 535/97 - aufgehoben, soweit darin zum Nachteil der Beklagten ü-ber deren auf eine Verletzung der Anschnallpflicht des Klägers gegründeten Mitverschuldenseinwand entschie-den wurde. Insoweit wird die Sache zur erneuten Ver-handlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das Landgericht zurückverwie-sen. Im Übrigen wird das angefochtene Urteil teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Auf den Klageantrag zu 2. wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger vorbehaltlich des auf eine Verletzung der Anschnallpflicht gegründeten Mitverschuldenseinwandes 30% des aus dem Verkehrsunfall vom 11. März 1997 auf der K. in W. bereits entstandenen oder künftig noch entstehenden materiellen Schadens zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
 
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