Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 13 U 112/00

Datum:
12.09.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 112/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:0912.13U112.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 3 O 203/98
 
Tenor:
Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 28. März 2000 - 3 O 203/98 - unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger a) 95.552,76 DM nebst 4% Zinsen seit dem 16.05.1998, b) weitere 398.006,47 DM nebst 5% Zinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank bzw. (ab 01.01.1999) über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 DÜG aus 295.000,00 DM ab 15.05.1998, zu zahlen. 2. Die Beklagte wird ferner verurteilt, a) die Sollsalden der beiden Darlehenskonten des Klägers Nr. x und Nr. x auf Null zu stellen, b) das Depotkonto des Klägers Nr. x per 22.04.1992 auf einen Sollsaldo von 31.074,75 DM mit einer weiteren Belastung per 28.11.1994 in Höhe von 18.955,36 DM zurückzuführen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 800.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheiten können auch durch selbst-schuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank