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Oberlandesgericht Köln, 11 W 51/00

Datum:
09.08.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 W 51/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:0809.11W51.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 9 O 443/99
 
Tenor:
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom ohne Datum, der Klägerin zugestellt am 26.06.2000, - 9 O 443/99 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 15% und der Beklagte 85% zu tragen. Die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben. Die weiter gehende Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Klägerin zu 30% und der Beklagte zu 70% zu tragen.
 
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