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Oberlandesgericht Köln, 11 U 52/01

Datum:
19.12.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 52/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:1219.11U52.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 18 O 362/00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin und die Anschlußberufung der Beklagten wird das am 23.02.2001 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 18 O 362/00 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Streithelfers trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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