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Oberlandesgericht Köln, 11 U 177/00

Datum:
11.07.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 177/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:0711.11U177.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 9 O 112/00
 
Tenor:
Auf die Berufung des Klägers wird das am 01.09.2000 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 112/00 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt, an den Kläger 50.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 16.09.1999 zu zah-len. Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden dem Kläger zu 35 % und der Beklagten zu 65 % auferlegt. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 67 % und die Beklagte 33 %. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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