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Oberlandesgericht Köln, 11 U 131/00

Datum:
01.08.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 131/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2001:0801.11U131.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 18 O 16/99
 
Tenor:
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 09.06.2000 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 18 O 16/99 - abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an den Kläger 11.000,00 DM nebst 4% Zinsen seit dem 04.02.1999 zu zahlen. Die weiter gehende Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers werden zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 1/5 und die Beklagte zu 4/5 zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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