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Oberlandesgericht Köln, Ss 430/00 - 237 -

Datum:
03.11.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
1. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
Ss 430/00 - 237 -
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:1103.SS430.00.237.00
 
Tenor:

Unter Verwerfung der weitergehenden Revision wird das Urteil im Schuldspruch, soweit der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden ist, mit den dazu gehörigen Feststellungen und hinsichtlich des Gesamtstrafenausspruchs aufgehoben.

Die Sache wird in dem erkannten Umfang zur er-neuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Köln zurückverwiesen.

 
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