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Oberlandesgericht Köln, 9 U 151/99

Datum:
14.11.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 151/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:1114.9U151.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 11 0 182/98
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Kläger wird das am 16.08.1999 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 0 182/98 - unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Unter teilweiser Aufhebung des Versäumnisurteils des Landgerichts Aachen vom 12.10.1998 wird die Beklagte verurteilt, an die Kläger 40.841,23 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 28.11.1997 zu zahlen.

Im übrigen wird das Versäumnisurteil aufrechterhal-ten.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern zu 17 % und der Beklagten zu 83 % auferlegt, mit Ausnahme der Kosten der Säumnis der Kläger in der ersten Instanz, die die Kläger zu tragen haben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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