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Oberlandesgericht Köln, 9 U 77/99

Datum:
11.01.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 77/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0111.9U77.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 24 O 350/95
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 20. Mai 1999 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Land-gerichts Köln - 24 O 350/95 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 6.500 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die jeweilige Sicherheit kann auch durch Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

 
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