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Oberlandesgericht Köln, 9 U 76/99

Datum:
04.07.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 76/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0704.9U76.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 16 0 316/98
 
Tenor:
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 05.05.1999 verkündete Urteil der 16.Zivilkammer des Landgerichts Köln - 16 0 316/98 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.465,64 DM nebst 4% Zinsen aus 9.226,14 DM seit dem 11.05.1998 sowie aus weiteren 1.239,50 DM seit dem 08.10.1998 zu zahlen; im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 22% und die Beklagte zu 78%. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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