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Oberlandesgericht Köln, 9 U 75/99

Datum:
24.10.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 75/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:1024.9U75.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 16 O 552/98
 
Tenor:
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 07.05.1999 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 16 O 552/98 - abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 16.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistungen dürfen auch in Form einer Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
 
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