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Oberlandesgericht Köln, 9 U 4/00

Datum:
29.08.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 4/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0829.9U4.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 24 0 151/98
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 25.11.1999 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 24 0 151/98 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerinnen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerinnen vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.

 
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