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Oberlandesgericht Köln, 9 U 47/99

Datum:
16.05.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 47/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0516.9U47.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 24 O 432/97
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 18. März 1999 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 432/97 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 9.000 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet. Die Sicherheit kann jeweils auch durch Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

 
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