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Oberlandesgericht Köln, 9 U 27/00

Datum:
24.10.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 27/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:1024.9U27.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 24 O 238/98
 
Tenor:
Auf die Berufung der Beklagten gegen das am 31. Januar 2000 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 237/97 - wird das angefochtene Urteil teilweise geändert und wie folgt neu gefaßt: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des ersten Rechtszuges hat der Kläger zu tragen, die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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