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Oberlandesgericht Köln, 9 U 154/98

Datum:
11.01.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 154/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0111.9U154.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 24 O 234/97
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31.08.1998 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 234/97 - geändert. Die Klage wird abgewiesen.

Die Anschlussberufung des Klägers gegen das am 31.08.1998 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 234/97 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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