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Oberlandesgericht Köln, 7 U 218/99

Datum:
20.07.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 U 218/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0720.7U218.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 4 O 304/99
 
Tenor:
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 24.11.1999 - 4 O 304/99 - abgeändert und wie folgt neugefasst: Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung von 5.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung durch eine unbedingte, unwiderrufliche, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- oder Kreditbürgen zugelassenen Bankinstituts zu erbringen.
 
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