Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 7 U 185/99

Datum:
25.05.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 U 185/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0525.7U185.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 4 O 354/98
 
Tenor:
Die Berufung der Beklagten und der Streithelferin zu 2) gegen das Teil-Grundurteil des Landgerichts Aachen vom 8.9.1999 (4 O 354/98) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor wie folgt lautet: Die Klage ist bezüglich des geltend gemachten Schmerzensgeldes dem Grunde nach gerechtfertigt. Die Beklagte ist verpflichtet, dem Kläger allen weiteren noch entstehenden materiellen und immateriellen Schaden aus dem Unfall vom 16.9.1997 auf dem L.platz in A. zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind bzw. übergehen. Die Kostenentscheidung bleibt hinsicht-lich der Kosten erster Instanz dem Schlussurteil vorbehalten. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte mit Ausnahme der Kosten der Streithelferinnen, die diese selbst tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 11.000.- DM abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Sicherheit kann auch in Form einer Bürgschaft einer deutschen Bank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank erbracht werden.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank