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Oberlandesgericht Köln, 6 U 89/99

Datum:
18.02.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 89/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0218.6U89.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 9 O 474/98
 
Tenor:
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 09.02.1999 verkündete zweite Versäumnisurteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 474/98 - und das dazugehörige Verfahren aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an die 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn zurückverwiesen. Die Entscheidung über die Kosten bleibt dem Landgericht vorbehalten. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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