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Oberlandesgericht Köln, 6 U 7/00

Datum:
26.05.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 7/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0526.6U7.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 90 O 220/98
 
Tenor:
1.) Die Berufung der Beklagten gegen das am 3.12.1999 verkündete Zwischenurteil des Landgerichts Köln - 90 O 220/98 - wird zurückgewiesen. 2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen. 3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 4.) Die Beschwer der Beklagten wird auf 15.000 DM festgesetzt.
 
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