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Oberlandesgericht Köln, 6 U 43/00

Datum:
01.09.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 43/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0901.6U43.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 28 0 263/99
 
Tenor:
Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.11.1999 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 0 263/99 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Urteilstenor wie folgt neu gefasst wird: I. Die Beklagte wird verurteilt, 1. es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000,-- DM, ersatzweise Ordnungshaft, oder der Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten, zu unterlassen, die von dem Kläger herausgegebene "List of Presses - Publication Gravure Europe American & Japan" (Stand: August 1998) wie nachstehend wiedergegeben zu bearbeiten und/oder bearbeiten zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen: 2. die in ihrem - der Beklagten - Besitz befindlichen, vorstehend wiedergegebenen Bearbeitungen der "List of Presses - Publication Gravure Europe, America & Japan" (Stand: August 1998) zu vernichten, 3. dem Kläger Auskunft zu erteilen über den Umfang der in Ziffer I. 1. bezeichneten Handlungen, und zwar ab dem 04.02.1999 und unter Angabe der Anzahl der vorstehend wiedergegebenen, bearbeiteten Exemplare sowie der Namen und Adressen der Lieferanten und Abnehmer dieser Exemplare. II. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflich-tet ist, dem Kläger ab dem 04.02.1999 jeden Schaden zu ersetzen, der ihm aus den in Ziffer I. 1. be-zeichneten Handlungen entstanden ist und/oder noch entstehen wird. III. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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