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Oberlandesgericht Köln, 6 U 120/99

Datum:
14.01.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 120/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0114.6U120.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 31 O 73/99
Schlagworte:
FEHLEN BEWORBENER WARE
Normen:
UWG § 3
Leitsätze:

Einen relevanten Verstoß gegen das Irreführungsverbot des § 3 UWG stellt es auch dar, wenn statt des in einer Zeitungsanzeige unter -herabgesetzter- Preisangabe ein Produkt der Unterhaltungselektronik (hier: Videorekorder) am Tag des Erscheinens der Werbung und auch später nur das Nachfolgemodell verkaufsvorrätig ist, und zwar auch dann, wenn dieses technisch höherwertig sein sollte und zum selben Preis wie das beworbene Modell abgegeben wird.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:
Die Berufung der Beklagten gegen das am 10.06.1999 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 73/99 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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