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Oberlandesgericht Köln, 6 U 101/00

Datum:
20.10.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 101/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:1020.6U101.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 14 O 4/00
 
Tenor:
1.) Die Berufung der Beklagten gegen das am 23.3.2000 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn - 14 O 4/00 - wird zurückgewiesen. 2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen. 3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 4.) Die Beschwer der Beklagten wird auf 50.000 DM festgesetzt.
 
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