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Oberlandesgericht Köln, 5 U 149/99

Datum:
19.01.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 149/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0119.5U149.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 9 O 310/98
 
Tenor:
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 18.06.1999 - 9 O 310/98 - wird zurückgewiesen. Auf die Anschlußberufung der Klägerin werden die Beklagten zu 1) bis 4) verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 29.11.1999 zu zahlen. Die Beklagten zu 1) bis 4) tragen die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldner. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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