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Oberlandesgericht Köln, 4 U 47/98

Datum:
15.08.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Schlussurteil
Aktenzeichen:
4 U 47/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0815.4U47.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 86 O 141/96
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 20. August 1998 - 86 O 141/96 über das Grund- und Teilurteil vom 26. März 1999 hinaus wei-ter abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 155.132,05 DM nebst Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der D.B. seit dem 29.10.1996 und weitere 25.167,95 DM nebst Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der D.B. seit dem 28.02.1997 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden der Klägerin zu 1/10 und den Beklagten zu 9/10 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 265.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung entsprechende Sicherheit leistet.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch unbefristete und unbedingte selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

 
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