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Oberlandesgericht Köln, 3 U 197/99

Datum:
30.06.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 197/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0630.3U197.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 1 O 555/98
 
Tenor:
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 09.11.1999 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 1 O 555/98 - teilweise abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. Auf die Widerklage des Beklagten wird die Klägerin verurteilt, 1. darin einzuwilligen, dass der bei der A. Versicherung AG unter der Schaden Nr. ....., Sach Ne, ....... bereitliegende Betrag von DM 22.987,-- aus der Neuwertentschädigung des Gebäudes P.weg 8 b in R. dem Beklagten ausgezahlt wird. 2. an den Beklagten 4 % Zinsen aus DM 22.987,-- seit dem 07.04.1999 (Rechtshängigkeit der Widerklage) zu zahlen. Wegen des weitergehenden Zinsantrages werden die Widerklage und die Berufung zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreites beider Instanzen trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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