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Oberlandesgericht Köln, 2 W 120/00

Datum:
07.06.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 W 120/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0607.2W120.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 23 T 177/00
 
Tenor:
- Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluß der 23. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 2. Mai 2000 - 23 T 177/00 - wird zugelassen. - Auf die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners wird der Beschluß der 23. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 2. Mai 2000 - 23 T 177/00 - aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung über die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 29.3.2000 gegen den Beschluß des Amtsgerichts Bielefeld vom 28.3.2000 - 43 K 109/99 - an das Landgericht Bielefeld zurückverwiesen. Dem Landgericht wird auch die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde übertragen.
 
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