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Oberlandesgericht Köln, 2 Wx 45/00

Datum:
28.08.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Wx 45/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0828.2WX45.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 4 T 105/00
 
Tenor:

Auf die weitere Beschwerde der Beteiligten vom 31. Juli 2000 wird der angefochtene Beschluß des Landgerichts Bonn vom 24. März 2000 - 4 T 105/00 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

"Die Zwischenverfügung der Rechtspflegerin vom 3. Februar 2000 wird aufgehoben.

Die Sache wird an das Amtsgericht Bonn zu-rückgegeben. Das Amtsgericht wird angewiesen, die beantragte Eintragung nicht aus den Grün-den der Zwischenverfügung vom 3. Februar 2000 abzulehnen."

 
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