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Oberlandesgericht Köln, 2 W 8/00

Datum:
11.02.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 W 8/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0211.2W8.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 23 T 380/99
 
Tenor:
Die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 30. Dezember 1999 gegen den Beschluß der 23. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 9. Dezember 1999 - 23 T 380/99 - wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Beteiligte zu 1) zu tragen.
 
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