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Oberlandesgericht Köln, 2 W 74/00

Datum:
31.05.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 W 74/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0531.2W74.00.01
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 10 T 35/00
 
Tenor:
1. Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners vom 27. März 1999 gegen den Beschluß der 10. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 29. Februar 2000 - 10 T 35/99 - wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Schuldner zu tragen. 3. Der Antrag des Schuldners auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird zurückgewiesen.
 
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