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Oberlandesgericht Köln, 2 W 66/00

Datum:
31.03.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 W 66/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0331.2W66.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 9 T 49/00
 
Tenor:
1. Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners vom 22. Februar 2000 gegen den Beschluß der 9. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 27. Januar 2000 - 9 T 49/00 - wird zugelassen. 2. Auf die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners vom 22. Februar 2000 wird der Beschluß der 9. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 27. Januar 2000 - 9 T 49/00 - aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung über die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 10. Januar 2000 gegen den Beschluß des Amtsgerichts Dortmund vom 27. Dezember 1999 - 260 IK 46/99 - an das Landgericht Dortmund zurückverwiesen. Dem Landgericht wird auch die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde übertragen.
 
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