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Oberlandesgericht Köln, 2 W 28/00

Datum:
19.04.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 W 28/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0419.2W28.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 10 T 279/99
 
Tenor:
Auf die sofortige weitere Beschwerde des Gläubigers vom 26. Januar 2000 wird der Beschluß der 10. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 4. Januar 2000 - 10 T 279/99 - geändert und wie folgt neu gefaßt : Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers im Verfahren der Erstbeschwerde, des Herrn M.O., vom 27. Oktober 1999 gegen den Haftbefehl des Amtsgerichts Köln vom 13. Oktober 1999 - 282 M 1237/99 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens der Erstbeschwerde und des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Beschwerdeführer des Verfahrens der Erstbeschwerde, Herr M.O., zu tragen.
 
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