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Oberlandesgericht Köln, 2 W 252/00

Datum:
27.12.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 W 252/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:1227.2W252.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 5 T 801/00
 
Tenor:
1. Der Antrag des Schuldners, ihm für das Verfahren der weiteren Beschwerde Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen. 2. Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners vom 04.12.2000 gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 09.11.2000 - 5 T 801/00 - wird nicht zugelassen und als unzulässig verworfen. 3. Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Schuldner zu tragen.
 
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