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Oberlandesgericht Köln, 2 W 202/00

Datum:
01.12.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 W 202/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:1201.2W202.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 2 T 19/00
 
Tenor:
1. Die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 21. September 2000 gegen den Beschluß der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 31. August 2000 - 2 T 19/00 - wird zugelassen. 2. Auf die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 21. September 2000 wird der Beschluß der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 31. August 2000 - 2 T 19/00 - aufgehoben und das Ver-fahren zur erneuten Entscheidung über die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 17. März 2000 gegen den Beschluß des Amtsgerichts Bonn vom 28. Februar 2000 - 97 IK 33/99 - an das Landgericht Bonn zurückverwiesen. Dem Landgericht wird auch die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde übertragen.
 
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