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Oberlandesgericht Köln, 2 W 165/00

Datum:
22.12.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 W 165/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:1222.2W165.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 5 T 522/00
 
Tenor:
1. Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners vom 24. Juli 2000 gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 12. Juli 2000 - 5 T 522/00 - wird zugelassen. 2. Auf die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners vom 24. Juli 2000 wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 12. Juli 2000 - 5 T 522/00 - aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung über die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 24. Juli 2000 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 23. Mai 2000 - 79 K 13/99 - an das Landgericht Münster zurückverwiesen. 3. Dem Landgericht wird auch die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde übertragen.
 
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