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Oberlandesgericht Köln, 2 W 126/00 + 2 W 119/00

Datum:
16.06.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 W 126/00 + 2 W 119/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0616.2W126.00.2W119.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 3 T 428/99
 
Tenor:
1. Die sofortigen weiteren Beschwerden der Beteiligten zu 2) und des Beteiligten zu 3) vom 11. Mai 2000 ge-gen den Beschluß der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 18. April 2000 - 3 T 428/99 - werden zuge-lassen. 2. Auf die sofortigen weiteren Beschwerden der Beteilig-ten zu 2) und des Beteiligten zu 3) vom 11. Mai 2000 wird der Beschluß der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 18. April 2000 - 3 T 428/99 - aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung über die sofortige Beschwerden der Beteiligten zu 2) und des Beteiligten zu 3) vom 9. September 1999 gegen den Beschluß des Amtsgerichts Aachen vom 25. August 1999 - 19 IN 354/99 - an das Landgericht Aachen zurückverwiesen. Dem Landgericht wird auch die Entscheidung über die Kosten der Verfahren der weiteren Beschwerden über-tragen.
 
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