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Oberlandesgericht Köln, 25 WF 249/99

Datum:
06.01.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
25. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
25 WF 249/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0106.25WF249.99.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 313 F 319/99
Schlagworte:
Unterhaltsverpflichtung
Normen:
BGB §§ 1601, 1602, 1603 Abs. 2, 1609, 1610, 1612
Leitsätze:
Ist der einem minderjährigen Kind aus erster Ehe zum Unterhalt verpflichtete Vater in nichtehelicher Lebensgemeinschaft als Hausmann tätig, weil aus dieser Beziehung ein weiteres minderjähriges Kind stammt, so kann er dem minderjährigen Unterhaltsberechtigten aus erster Ehe nicht seine mangelnde Leistungsfähigkeit entgegenhalten, soweit es die Zahlung des Mindestunterhaltes betrifft. Vielmehr ist seine Leistungsfähigkeit fiktiv nach seinem letzten Erwerbseinkommen zu berechnen.
 
Tenor:
Die Beschwerde des Beklagten vom 15. Dezember 1999 (Blatt 18 GA) gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 10. November 1999 - 313 F 319/99 - wird zurückgewiesen.
 
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