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Oberlandesgericht Köln, 22 U 152/00

Datum:
19.12.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
22. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 U 152/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:1219.22U152.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 91 O 191/99
 
Tenor:
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landge-richts Köln vom 31.05.2000 - 91 O 191/99 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 24.476,-- DM nebst 5 % Zinsen seit dem 13. August 1999 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen. Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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